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Nachteilsausgleich für Kinder mit LRS oder Rechenschwäche in Brandenburg 

Das Foto zeigt verschiedene Papiere auf einem Schreibtisch. Text auf gelbem Untergrund: Nachteilsausgleich für Kinder mit LRS oder Rechenschwäche in Brandenburg

Nachteilsausgleich ist ein Begriff, der Eltern von Kindern mit Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) oder Rechenschwäche oft begegnet – doch was genau verbirgt sich dahinter? Kinder mit Lernschwierigkeiten stoßen im Schulalltag oft auf besondere Hürden, die ihre Leistungen beeinflussen können. Ein Nachteilsausgleich ist dazu da, diese Hürden so auszugleichen, dass betroffene Kinder faire Chancen haben, ihr Potenzial zu zeigen. 

In diesem Gastartikel beschreibt Tanja Schikofsky, welche Maßnahmen in Brandenburg gelten. Beispiele aus anderen Bundesländern findest du auf unserer Übersichtsseite zum Nachteilsausgleich.

Ein Überblick für Eltern und Lehrkräfte

Der Rahmenlehrplan für Berliner und Brandenburger Schulen in den Jahrgangsstufen 1-10 sieht vor, dass alle Schülerinnen und Schüler Zugang zu einer gemeinsamen und bestmöglichen Bildung haben sollen. Kinder mit Lernschwierigkeiten, wie Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) oder Rechenschwäche, können Anspruch auf einen Nachteilsausgleich erhalten – und das ohne einen offiziell festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf. Der Nachteilsausgleich hilft diesen Kindern, ihre Leistungen ohne Benachteiligung zeigen zu können und auf faire Weise gefördert zu werden.

Wichtige rechtliche Grundlagen in Brandenburg

Die Maßnahmen zur individuellen Unterstützung richten sich in Brandenburg nach den gültigen Verordnungen und Gesetzestexten, die speziell für die Förderung von Schüler mit Lernschwierigkeiten entwickelt wurden. Zu den wichtigsten gehören:

  • Die Lese-Rechtschreib-Rechnen-Verordnung (LRSRV), welche explizit Maßnahmen für Kinder mit LRS und Dyskalkulie festlegt.
  • Das Brandenburgische Schulgesetz (BbgSchG) und die Grundschulverordnung (GV) bieten ebenfalls Rahmenbedingungen für Förderung und Unterstützung im Schulalltag.
  • Die Sonderpädagogik-Verordnung (SopV) und ihre Verwaltungsvorschrift betreffen Schüler mit besonderen Förderbedarfen und beziehen Fachkräfte in den Prozess mit ein.

Eltern können sich an den rechtlichen Grundlagen orientieren, um sicherzustellen, dass ihr Kind die notwendige Unterstützung erhält. Eine Übersicht der relevanten Verordnungen und Links zu diesen Dokumenten finden Sie auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg.

Wie wird der Nachteilsausgleich umgesetzt?

Der Nachteilsausgleich umfasst verschiedene Maßnahmen, die auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder zugeschnitten sind. Dazu zählen etwa verlängerte Arbeitszeiten bei Prüfungen, der Einsatz methodisch-didaktischer Hilfsmittel und technische Unterstützung. Auch Anpassungen in der Leistungsbewertung sind möglich – so können zum Beispiel mündliche Leistungen stärker gewichtet oder schriftliche Lese- und Rechtschreibleistungen teilweise nicht bewertet werden. Wichtig ist, dass alle Maßnahmen schriftlich festgehalten werden.

Hier sind einige Beispiele, die an Schulen bereits umgesetzt wurden:

  • Eine Zeitverlängerung von 20 % ermöglicht es Schülern, Aufgaben in ihrem Tempo zu bearbeiten.
  • Die Möglichkeit, Kopfhörer zu nutzen, ist vor allem beim Klassenarbeiten hilfreich, wenn andere Schüler schon fertig sind und es in der Klasse lauter wird.
  • Wenn die Rechtschreibnote ausgesetzt wird, wird beispielsweise im Fach Englisch auch die lautgetreue Schreibung als korrekt anerkannt.
  • Als Hilfsmittel kann je nach Fach der Duden, eine Hundertertafel oder eine 1×1 Tabelle genutzt werden.

Auch sind häufig individuelle Absprachen mit der jeweiligen Lehrkraft möglich. So bietet es sich an, bei Lektüren vorausschauend zu planen. Oft können Eltern und Lehrkräfte vereinbaren, dass Schüler die Lektüre vorab erhalten, um sie in ihrem eigenen Tempo zu lesen. In besonderen Fällen wurde auch die Nutzung vereinfachter Versionen, etwa bei Klassikern wie Faust, abgesprochen.

Wichtig: Die Gewährung eines Nachteilsausgleichs muss jährlich neu beantragt werden, da die Klassenkonferenzen jedes Jahr aufs Neue über die Maßnahmen entscheiden. Hier empfiehlt es sich, frühzeitig das Gespräch mit Lehrkräften und gegebenenfalls der Schulpsychologie zu suchen, um eine bedarfsgerechte Förderung sicherzustellen.

Unterstützung durch Lerntherapie und Beratung

Für Eltern, die sich fragen, wie sie ihr Kind bestmöglich fördern können, bietet sich auch eine enge Zusammenarbeit mit der Lerntherapie an. Lerntherapeuten können wertvolle Hinweise zu den Fördermaßnahmen geben und dabei helfen, den Lernprozess positiv zu gestalten. Ebenso ist die enge Abstimmung mit Lehrkräften und Schulpsychologie wichtig, um den Lern- und Entwicklungsprozess optimal zu unterstützen.

Eine umfassende Broschüre, die verschiedene Hilfsmaßnahmen, Fallbeispiele und vertiefte rechtliche Hinweise gibt, steht auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg zur Verfügung: Gleiche Chancen für alle – Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler in Brandenburg.

Dich interessiert das Thema Nachteilsausgleich, aber du bist nicht aus Brandenburg?
Auf unserer Übersichtsseite zum Nachteilsausgleich findest du alle bisherigen Beiträge aus unserem Netzwerk. Diese werden wir immer weiter ergänzen.

1 Kommentar

  1. Pingback:Nachteilsausgleich bei LRS und Rechenschwäche - Niedersachsen

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